Kanzlei Rücker

Ihr Recht – meine Verantwortung !

Klage einreichen, oder doch eine außergerichtliche Einigung erzielen?

Rechtsberatung – Rechtsvertretung – Mediation

Ich berate und vertrete Mandanten rechtlich im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, des Verkehrsrechts und im Schwerpunkt im Familienrecht.

Mein Alleinstellungsmerkmal und der Gewinn für meine Mandaten, ist mein umfassender Blick auf den jeweiligen Lebenssachverhalt – sowohl als zertifizierte Mediatorin und als auch als Rechtsanwältin. Zudem mein unbändiger Wille „zu gewinnen“, gepaart mit gesundem Menschenverstand und Lebenserfahrung, um gute Strategien auf dem Weg zur Lösung zu erarbeiten.

Trennung / Scheidung 

Nicht immer ist Streit das Mittel der Wahl.

Ich berate Ehepartner im Rahmen der Trennung, auf dem Weg zur Scheidung. Ich unterstütze bei der Vermögensauseinandersetzung und der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Trennung? Scheidung? Kanzlei Rücker – Schlammschlachten waren gestern. Heute ist die einvernehmliche Lösungsfindung, unter gezielter Beratung und Betreuung, das Mittel der Wahl auf dem Weg zur Scheidung.

Verkehrsrecht

Zudem berate und vertrete ich im Verkehrsrecht. – Bei unverschuldeten Unfällen übernehme ich die Kommunikation und Schadensabwicklung mit den Beteiligten und den Versicherungen.  

Zusammen mit meinen Mandanten erarbeite ich die richtige Strategie, wenn diese einen Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen, oder Bußgeldbescheid erhalten haben.  Stichwort „Blitzer – Punkte – Fahrverbot“.

Kunden mit Fuhrparks bieten wir eine Schulung für die Mitarbeitenden an, um die Abläufe nach einem Unfall zu trainieren und das richtige Verhalten sowohl des Halters, als auch des Mitarbeiters, nachdem ein Fahrer vermeintlich geblitzt worden sein soll, zu klären.

Sitz der Kanzlei

Die Kanzlei hat Ihren Sitz in Montabaur / Heiligenroth im Neubau des PiQo Centers – direkt an der A3 zwischen Köln und Frankfurt.

Wir sind vollständig digitalisiert, so dass eine bundesweite Vertretung problemlos und auf kurzem Dienstweg vor allen Amts-, Land – und Oberlandesgerichten möglich ist. 

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