Checkliste für Arbeitgeber
der entsandten Mitarbeiter
Auf dieser Basis sollten Arbeitgeber den Auslandeinsatz ihrer Mitarbeiter sorgfältig und rechtzeitig, ggfs. unter Mithilfe der grenzübergreifend organisierten Handelskammern, planen sowie dem Mitarbeiter ausgedruckt folgende Unterlagen zur Verfügung stellen, die er bei einer Kontrolle vorzeigen kann:
- A1-Bescheinigung, falls es nicht anders möglich ist zumindest den entsprechenden Antrag,
bestenfalls ist die A1-Bescheinigung übersetzt in die Amtssprache des Zielstaates.
- Meldeunterlagen bzgl. der Entsendung in Kopie.
- Arbeitsvertrag in Kopie und bestenfalls übersetzten Arbeitsvertrag in jeweiliger Amtssprache.
- Aktuelle Gehaltsabrechnung (bei schwankenden Löhnen zur Sicherheit die letzten 3 Abrechnungen).
- Zusätzlich benötigt der Mitarbeiter einen gültigen Personalausweis.