
E-Dienstwagen mit nur 0,25 % versteuern
Der Deutsche Bundestag hat durch das Jahressteuergesetz 2019 die steuerliche Förderung der Elektromobilität ausgebaut. Die Dienstwagenbesteuerung für seit 2019 angeschaffte Fahrzeuge erfolgt anhand des halbierten Bruttolistenpreises im Rahmen der 1-