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Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung: Nicht nur Pflicht, sondern Schlüssel zur Produktivität
In unserer heutigen Arbeitswelt werden psychische Belastungen am Arbeitsplatz immer präsenter. Eine wachsende Zahl von Arbeitnehmern leidet unter stressbedingten psychischen Erkrankungen, die nicht nur ihr eigenes Wohlbefinden beeinträchtigen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmen haben.
Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich vorgeschrieben. Cornelia Mohr, Inhaberin unseres Mitgliedes ETAIN, erläutert, was sie ist, wie sie durchgeführt werden sollte und warum sie so wichtig ist.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein Instrument, das Unternehmen verwenden, um die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu entwickeln. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Arbeitnehmer sowie der Optimierung der betrieblichen Abläufe.
Im Kern dieser Beurteilung steht die Identifikation von Stressfaktoren und anderen psychischen Belastungen in der Arbeitsumgebung. Dies können organisatorische Faktoren wie Arbeitszeiten, Arbeitsintensität und Kommunikation sein, aber auch soziale Aspekte wie das Betriebsklima und die Beziehungen zu Vorgesetzten und Kollegen.
Warum sollte die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt werden?
Die steigenden AU-Tage aufgrund psychischer Erkrankungen sind ein Warnsignal. Die Ursachen für diese Zunahme sind vielfältig, von Arbeitsüberlastung über mangelnde Work-Life-Balance bis hin zu einem ungesunden Arbeitsumfeld. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ermöglicht es Unternehmen, proaktiv auf Probleme zu reagieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.
Hier sind einige Gründe, warum sie durchgeführt werden sollte:
- Mitarbeitergesundheit: Die Beurteilung hilft, psychische Belastungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit zu ergreifen. Dadurch können stressbedingte Erkrankungen wie Burnout und Depressionen reduziert werden.
- Produktivität: Ein gesundes Arbeitsumfeld fördert die Produktivität und Motivation der Mitarbeiter. Reduzierte psychische Belastungen können die Leistungsfähigkeit steigern und die Qualität der Arbeit verbessern.
- Rechtliche Anforderungen: In Deutschland sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen. Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
- Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen, die sich aktiv um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern, haben oft bessere Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wie sollte die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt werden?
Die Beurteilung erfordert eine systematische Herangehensweise. Hier sind die Schritte, die in den meisten Fällen befolgt werden sollten:
- Planung: Eine interne Person übernimmt die Projektleitung und bezieht relevante Personen (z. B. Arbeitssicherheitsbeauftragte, Personaler, Vertreter des Betriebs-/Personalrat) mit ein.
- Identifikation der Belastungsfaktoren: Die relevanten Belastungsfaktoren sollten durch Mitarbeiterbefragungen, oder Interviews und Beobachtungen ermittelt werden. Die Meinungen und Erfahrungen aller Mitarbeiter sind wichtig.
- Bewertung und Priorisierung: Die ermittelten Faktoren sollten bewertet und nach ihrer Relevanz für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter priorisiert werden.
- Entwicklung von Maßnahmen: Auf Grundlage der Bewertung werden Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der identifizierten Belastungen entwickelt. Diese Maßnahmen sollten präventiver Natur sein.
- Umsetzung und Kontrolle: Die umgesetzten Maßnahmen sollten überwacht und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die gewünschten Veränderungen eintreten.
- Kommunikation: Die Ergebnisse der Beurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sollten transparent an die Belegschaft kommuniziert werden, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und ihre Akzeptanz sicherzustellen.
FAZIT
Insgesamt ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ein wichtiges Instrument zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie hilft nicht nur Arbeitnehmern, sondern stärkt auch die Unternehmen, indem sie die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter fördert und so langfristigen Erfolg sicherstellt.
ETAIN als Partner für mentale Gesundheit
Als spezialisierter Dienstleister im Bereich Arbeits- und Gesundheitsförderung bietet ETAIN die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung an.
Bei der Durchführung der GB psych halten wir uns an die Handlungsempfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), an die Vorgaben Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft sowie das aktuelle Arbeitsschutzgesetz. Als Methodik nutzen wir in der Regel die anonyme Mitarbeiterbefragung, die papiergestützt, online oder in hybrider Form von uns für Sie umgesetzt wird. Unsere Kunden schätzen vor allen Dingen die Rechtskonformität und den geringen zeitlichen und personellen Aufwand.
Die Analyse der GB psych und die Umsetzung von bedarfsgerechten Maßnahmen führt insbesondere dazu, langfristig Krankheitsausfälle zu minimieren. Krankschreibungen aufgrund psychischer Belastung oder psychosomatischen Erkrankungen liegen mittlerweile auf Platz 2 in der Statistik und haben durchschnittlich eine Dauer von 39 Tagen / Jahr. Die Gefahr von Rückfällen oder sogar der Berufsunfähigkeit ist hier ebenfalls entsprechend hoch. Es geht also neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe auch um Kostensenkung.
Ein in den letzten Jahren immer mehr wachsender Bereich ist die Nutzung dieser Analyse und der attraktiven Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Arbeitgeberattraktivität und der Mitarbeiterbindung. Sie können also die GB psych auch zu internen und externen Marketingzwecken nutzen und Ihre Stärken nach außen kommunizieren.
Über den Autor
Cornelia Mohr ist die Inhaberin von ETAIN. Seit 2015 berät und unterstützt sie mit ihrem Team aus Fachleuten, Unternehmern, Betroffenen, Psychologen und Therapeuten bundesweit Unternehmen, Behörden und Institutionen in dem ständig wachsenden Bereich der psychischen Gesundheit.
Als spezialisierter Dienstleister im Bereich Arbeits- und Gesundheitsförderung, mit den Kernbereichen »Personalentwicklung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung«, legt sie mit einem umfassenden Leistungsportfolio größten Wert auf Qualität und eine langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern.
Ziel ist es, Business, Arbeitssicherheit, Gesundheit und Personalentwicklung so zusammen zu bringen, dass ETAINs Kunden ihre Arbeitgeberattraktivität, die Mitarbeiterbindung und gleichzeitig auch ihre Wirtschaftlichkeit steigern.
Kontakt:
c.mohr@etain-gesundheit.de